Deine Ausbildung zum*zur Floristen*in

Zugangsvoraussetzung

Der anerkannte Ausbildungsberuf „Florist*in“ ist bundesweit geregelt: Azubis durchlaufen meistens eine duale Ausbildung, die zum Teil im Fachgeschäft und zum Teil in der Berufsschule absolviert wird. Das hat den Vorteil, dass Du schon früh praktische Erfahrung sammeln kannst. Um die Ausbildung anzutreten, ist in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss Voraussetzung. Es gibt allerdings auch regional unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen für Interessenten ohne Schulabschluss und für bereits in Floristikfachgeschäften beschäftigte Quereinsteiger. Mehr Informationen dazu findest Du bei der Berufsschule Deiner Region. Unabhängig vom Schulabschluss solltest Du einige Fähigkeiten mitbringen: Handwerkliches Geschick, Talent für Gestaltung und den Umgang mit Farben, Spaß an der Arbeit mit Menschen und Kenntnisse der Grundrechenarten sind nötig, um in diesem Beruf glücklich zu werden.

Ablauf & Dauer der Ausbildung

In der Regel dauert die Ausbildung zum*zur Floristen*in drei Jahre. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei einer bereits vorangegangenen Ausbildung oder langjähriger Berufserfahrung, kann die Ausbildung verkürzt werden. In der Ausbildung lernst Du unter anderem, wie Du Sträuße und Gestecke anfertigst oder bestimmte Anlässe wie Hochzeiten oder Beerdigungen floristisch begleitest. Außerdem erfährst Du alles über die Fachgeschäftsorganisation, Warenpflege und Warenkunde. Begleitet wird die betriebliche Ausbildung durch den Unterricht an der Berufsschule.

Nach der Ausbildung kannst Du zahlreiche Fortbildungen besuchen und Dich so auf unterschiedliche Bereiche der Floristik spezialisieren. Hast Du drei Jahre Berufserfahrung angesammelt, kannst Du die Meisterprüfung absolvieren. Hier lernst Du das nötige Handwerkszeug, um Dich mit einem Floristikfachgeschäft selbstständig zu machen. Wenn als Schulabschluss das Abitur oder ein Fachabitur vorliegen, kannst Du im Anschluss an Deine Ausbildung auch studieren – zum Beispiel Garten- und Landschaftsbau.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten eines*er Floristen*in richten sich nach den Öffnungszeiten und der Ausrichtung des jeweiligen Fachgeschäfts. So hat beispielsweise ein auf Veranstaltungen spezialisierter Betrieb andere Arbeitszeiten als ein Betrieb in einem Einkaufszentrum. In der Regel beträgt die Arbeitszeit rund 40 Stunden pro Woche, abhängig von Deinem individuellen Arbeitsvertrag. So richtig Gas geben kannst Du an Geschenkanlasstagen wie Valentinstag, Ostern, Muttertag oder Weihnachten. Floristen, deren Schwerpunkt auf Events und Hochzeiten liegt, sind besonders in den Sommermonaten gefragt.

Gehalt

Die Ausbildungsvergütung und das spätere Gehalt eines*er Floristen*in orientieren sich an Tarifverträgen und sind von Betrieb zu Betrieb und regional unterschiedlich. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen liegen bei 800 Euro im ersten, 900 Euro im zweiten und 1.000 Euro pro Monat im dritten Ausbildungsjahr (Stand 08/2023). Das Gehalt eines*r ausgebildeten Floristen*in ist in erster Linie von seiner*ihrer Qualifikation abhängig. Von dem*der Berufseinsteiger*in bis hin zum*zur Floristmeister*in gibt es mehrere Gehaltsstufen. In der Regel liegt das tarifliche Einstiegsgehalt nach der Ausbildung bei ca. 2.350 Euro pro Monat. Ein*e Floristmeister*in kann auch über 3.000 Euro pro Monat verdienen.